Wir über uns
Vorstand und Geschäftsführung des Vereins
- Marga Schnitzspan (Vorstand)
Geschäftsführung, Pädagogische Gesamtmoderation, Bereichsmoderation Präventive Hilfen, Mutter-Kind Haus und Betreutes Wohnen für alleinerziehende minderjährige Mütter oder junge Mütter und ihre Kinder
Dipl. Sozialpädagogin, Lehrerin, approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Familientherapeutin (SG), Supervisorin (IGST)
- Elisabeth Klein (Vorstand)
Sozialpädagogin, Familientherapeutin
- Eltje Schwetje (Vorstand)
Dipl. Sozialpädagogin, Dipl. Verwaltungswirtin
- Gabriele Strauch (M.A.)
Stellv. wirtschaftliche Geschäftsführung, Verwaltung und Organisation
Unsere Aufgabenbereiche
Präventive Beratung für Mädchen, Frauen und Familien
- Mädchen- und Familienberatung
- Beratung für junge volljährige Frauen
- Beratung für junge schwangere Frauen und ihre Eltern, um frühe Hilfen einzuleiten
Stationäre Hilfen für Mädchen und junge Frauen
- Betreutes Wohnen in Verbindung mit intensiver sozialpädagogischer
- Einzelbetreuung für Mädchen und junge Frauen ab 15 Jahren
- Notaufnahme für Mädchen ab 15 Jahren
- Betreutes Wohnen für junge volljährige Frauen
Stationäre Hilfen für minderjährige und junge Mütter und ihre Kinder
- Mutter - Kind Haus
- Betreutes Wohnen für alleinerziehende minderjährige Mütter oder junge Mütter und ihre Kinder
- Videolernen für Mütter und Väter
- Beratung für Elternpaare
- Alleinerziehendes Coaching in der Gruppe
- Soziale Gruppenangebote und workshops für Frauen, Mütter und Väter, Mädchen und Jungen
- Freizeiten
Qualifikationen des pädagogischen Gesamtteams
- Dipl. SozialpädagogInnen, Dipl. PädagogInnen, z. T. mit Zusatzausbildungen in systemischer Familienberatung und Familientherapie, Gestalttherapie
- approbierte Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen
- Erzieherinnen
- Tagesmütter und Kinderfrauen
- Bereitschaftspflegefamilien und Hauswirtschafterin
Gesetzliche Grundlagen und Kooperation
Unsere Hilfen zur Erziehung richten sich nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und dem SGB II (Bundessozialhilfegesetz).
Zum Wohl von Mädchen, Jungen, jungen Frauen und Familien ist für uns die kollegiale Zusammenarbeit mit den öffentlichen Auftraggebern wesentlich.
Besondere Bedeutung hat für uns die Zusammenarbeit mit anderen sozialen Institutionen, wie Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, KinderärztInnen und -therapeutInnen.

